Kennzeichnung
Gemäß EU-Verordnung (LMIV) Nr. 1169/2011
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Nr. 1169/2011 sind wir verpflichtet, über in unseren Speisen und Getränken enthaltene Allergene sowie kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe zu informieren. Zu den einzelnen Gerichten geben wir Ihnen die Angaben gerne vor Ihrer Bestellung — die folgenden Buchstaben (Allergene) und Ziffern (Zusatzstoffe) dienen dabei als Orientierung.
Diese 14 Hauptallergene sind kennzeichnungspflichtig:
Folgende Zusatzstoffe werden mit einer Ziffer gekennzeichnet:
Trotz sorgfältiger Zubereitung können in unserer Küche Spuren weiterer allergener Stoffe nicht vollständig ausgeschlossen werden, da alle Speisen in denselben Räumlichkeiten hergestellt werden. Wenn Sie unter einer Lebensmittelunverträglichkeit oder Allergie leiden, sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Bestellung an — persönlich, telefonisch unter 0561 825437 oder per E-Mail an avantivellmar115@gmail.com. Unser Personal gibt Ihnen gerne detaillierte Auskunft zu den Inhaltsstoffen der einzelnen Gerichte.
Detaillierte Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen einzelner Gerichte erhalten Sie jederzeit von unserem Personal — persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Werfen Sie gerne auch einen Blick in unsere Speisekarte.
Hinweis: Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte zu einzelnen Gerichten wenden Sie sich bitte an unser Personal.
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